Leichtfertige Steuerverkürzung: Eintritt durch abweichende Angaben in Steuererklärungen
BFH vom 23.7.2013, VIII R 32/11, BFH/NV 2013, 1831
Inhalt
Eine beim Finanzamt eingereichte „fehlerhafte“ Steuererklärung stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn darin „fehlerhafte“ Angaben zu einer Feststellungserklärung gemacht werden. Somit verlängert sich die Festsetzungsverjährungsfrist auf fünf Jahre.