Rückforderung fehlerhaft berechneter Gehaltsbestandteile beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
Niedersächsisches FG vom 19.2.2014, 9 K 217/12, nrkr.; Revision: Az. VI R 13/14
Inhalt
Rückflüsse aufgrund fehlerhaft ausgezahlter Tantiemen und Urlaubsgelder sind als negative Einnahmen (erst) im Zeitpunkt der tatsächlichen Rückzahlung als negative Einnahmen zu erfassen.