Mehr- und Minderbeträge aus einer Vorsteuerberichtigung bei der Einkünfteermittlung
AIFM-StAnpG vom 23.12.2013, BGBl. I 2013, 4318
Inhalt
Die sofortige ergebniswirksame Behandlung von Mehr- oder Minderbeträgen aus einer Vorsteuerberichtigung ist nur noch dann möglich, wenn diese in Zusammenhang stehen mit einer Einkunftsart.