Rechtsprechungs-Info

Investitionsabzugsbetrag: Ermittlung der Gewinngrenze

BFH vom 01.10.2025, X R 16, 17/23, BStBl. II 2026, 412; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 09.05.2023, 2 K 202/22, EFG 2024, 1298, rkr.

Inhalt

Der BFH hat Antworten gegeben: (1) Unter dem Begriff „Gewinn “ ist der steuerliche Gewinn zu verstehen. (2) Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen. Das betrifft auch die hinzuzurechnende, nicht abzugsfähige Gewerbesteuer.