Rechtsprechungs-Info

Verlustabzugsverbot: Verschmelzung mit steuerrechtlicher Rückwirkung

BFH vom 17.08.2023, III R 37/20, BStBl. II 2024, 16; Rechtsprechungsbestätigung:
Schleswig-Holsteinisches FG vom 28.05.2020, 1 K 148/18, EFG 2020, 1888, rkr.

Inhalt

Der BFH hat entschieden, dass ein Übernahmeverlust nach dem gesetzlichen Verlustabzugsverbot bei der rückwirkenden Verschmelzung einer GmbH auf den alleinigen im Handelsregister eingetragenen Gesellschafter („e. K.“) außer Ansatz bleibt, soweit nach dem steuerrechtlichen Übertragungsstichtag Anteile an der übertragenden GmbH entgeltlich erworben wurden.