Finanzgerichts-Info

„Zu hoher 14c-Umsatzsteuerausweis“: Nationale Regelung verstößt gegen EU-Recht (Steuergefährdung/Gutgläubigkeit)

FG Köln vom 25.07.2023, 8 K 2452/21, nrkr.; Revision: BFH Az. V R 16/23

Inhalt

Das FG Köln hat die unionsrechtliche Rechtsauffassung zu den Anwendungsregeln der „14c-Umsatzsteuer“ an Endverbraucher akzeptiert und national übernommen. Eine Abführungsverpflichtung (Steuerschuld) ist bei fehlender Steuergefährdung und Gutgläubigkeit des Rechnungsausstellers abzulehnen.