Rechtsprechungs-Info

Differenzbesteuerung: Anwendungsablehnung bei anteiligem Vorsteuerabzugsrecht an Liefergegenstand

BFH vom 11.12.2024, XI R 9/23, BStBl. II 2025, 839; Rechtsprechungsaufhebung: Schleswig-Holsteinisches FG vom 29.03.2023, 4 K 77/22, EFG 2023, 1037, nrkr.; EuGH vom 19.07.2012, Bawaria Motors, C-160/11

Inhalt

Der BFH wendet diese EuGH-Rechtsprechung national an. Die Lieferung eines Gegenstandes, bei dem Einbauteile mit Vorsteuerabzugsrecht erworben und mit dem Ursprungsgegenstand zusammengesetzt werden, ist die Anwendung der Differenzbesteuerung ausgeschlossen. Insgesamt ist die Regelbesteuerung anzuwenden.