Rechtsprechungs-Info

Körperschaftsteuerrechtliche „8b-Abzugsbeschränkung“: Darlehensgewährung bei zwischengeschalteter vermögensverwaltender KG

BFH vom 27.11.2024, I R 21/22, BStBl. II 2025, 531; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 06.04.2022, 13 K 3550/19 K, G, F, EFG 2022, 1221, rkr.

Inhalt

Der BFH hat ein körperschaftsteuerrechtliches Abzugsverbot von Gewinnminderung angewendet. Soweit das körperschaftsteuerrechtliche Abzugsverbot  – mit der Rechtsfolge einer Verhinderung einer Einkommensminderung – hier: Teilwertabschreibung auf eine Darlehensforderung – tatbestandlich an eine Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter, der zu mehr als 25 % (i) unmittelbar oder (ii) mittelbar am Grund- oder Stammkapital der darlehensnehmenden Körperschaft beteiligt ist, anknüpft, ist bei Darlehensgewährung durch eine vermögensverwaltende KG als Allein-Gesellschafterin, an der Körperschaftsteuersubjekte beteiligt sind, nicht auf die Beteiligungsquote der KG, sondern jeweils auf die durchgerechneten Beteiligungsquoten der einzelnen Körperschaftsteuersubjekte abzustellen.