Rechtsprechungs-Info

Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung ist kein Verwaltungsakt

BFH vom 20.02.2025, IV R 17/22, BStBl. II 2025, 481; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 17.05.2022, 13 K 254/20, rkr.; Erster Rechtsgang: BFH vom 10.09.2020, IV R 6/18, BStBl. II 2021, 197; Rechtsprechungsaufhebung: Niedersächsisches FG vom 01.03.2017, 2 K 56/16, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat ergänzend entschieden, dass die gesamte Änderungssperre im Korrekturrecht für neue Tatsachen auch auf Feststellungsbescheide anzuwenden ist. Dies gilt auch für Mitteilungen über ergebnislos durchgeführte Außenprüfungen hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen von Feststellungsbescheiden.