Finanzgerichts-Info

Außerordentliche Einkünfte: Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

FG Münster vom 13.11.2025, 12 K 1853/23 E, DStR 2026, 712, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 23/25; Hahn, Anmerkung, DStR 2026, 714

Inhalt

Das FG Münster hat erklärt, dass es sich bei einer Abgeltungszahlung für den Urlaubsanspruch mehrerer Jahre – bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit handelt und damit die Tarifermäßigung „Fünftelregelung“ anzuwenden ist.