Gesetzesänderungen

EStRefG 2027-E: Anhebung des Grenzbetrages beim steuerlichen Grundlohn

Regierungsentwurf vom 02.09.2026, Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (EStRefG 2027-E); BMF-Referentenentwurf vom 18.08.2026, Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (EStRefG 2027-E)

Inhalt

Der Steuergesetzgeber will den Höchstbetrag – punktuell – anheben. (1) Für Nachtarbeit soll der Grundlohn weiterhin höchstens 50 € betragen. (2) Für Sonntags- und Feiertagsarbeit soll der Grundlohn sodann auf höchstens 75 € je Stunde angehoben werden. 

Sind Änderungen bei den Sonntags- und Feiertagsarbeiten steuerrechtlich geplant?

Ja! Die Bemessungsgrundlage des Grundlohns für Sonntags- und Feiertagsarbeiten soll auf höchstens 75 € ab dem Jahr 2027 angehoben werden.

Sind Besonderheiten bei der Bemessungsgrundlage des Grundlohns zu beachten?

Ja! Die steuerfreien Zuschläge für (a) Nachtarbeit gegenüber (b) Sonntags- und Feiertagsarbeit sollen zukünftig ab dem Jahr 2027 unterschiedlich hohe Beträge des Grundlohns beinhalten.