Darf ein Arbeitsverhältnis mit nahen Angehörigen steuerrechtlich allein deshalb verworfen werden, weil die vereinbarten Arbeitszeitnachweise fehlen?
Nein! Nach der ergangenen BVerfG- und BFH-Rechtsprechung entscheidet über die Fremdüblichkeit die Gesamtwürdigung aller objektiven Gegebenheiten des Einzelfalles, sodass alleine fehlende Stundenzettel als bloßes Beweismittel nicht zum eigenständigen Ausschlussgrund des Betriebsausgabenabzugs führen dürfen.
Welche Folgen hat es, wenn das Finanzgericht die tatsächliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses nicht aufklärt?
Ein Finanzgericht ist verpflichtet, den tatsächlichen Sachverhalt zu ermitteln und dabei – auch unter Heranziehung von Zeugen – zu ermitteln, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich stattgefunden hat.