Kommanditanteilsübertragung: Gewinnhinzurechnung trotz Übernahme eines positiven Kapitalkontos
BFH vom 31.07.2025, IV R 7/23; Rechtsprechungsbestätigung: FG Berlin-Brandenburg vom 14.02.2023, 8 K 8166/21, rkr.
Inhalt
Der BFH hat seine Rechtsprechung fortentwickelt. (1) Die Übernahme eines positiven Kapitalkontos ist zwar keine Einlage, wirkt aber wie eine solche (= „Einlage“) und kann daher eine Gewinnhinzurechnung wegen Einlagenminderung begrenzen. (2) Aus dem steuerrechtlichen Buchwertprivileg kann in den Fällen eines „Einlageüberhangs“ bei einem Mitunternehmeranteil kein „Entnahmerecht“ für den Anteilsübernehmer (Beschenkten) in Höhe des Einlagenüberhangs abgeleitet werden.