Finanzverwaltungs-Info

Mehrzweck-Gutscheine: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung in Vertriebsketten

BMF-Schreiben vom 29.04.2026, III C 2 - S 7100/00097/002/309

Inhalt

Das Finanzamt hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) aktualisiert: „Dies gilt entsprechend, wenn die Gutschein ausgebende Mittelperson den Gutschein im eigenen Namen ausgibt. Bei der Einbindung mehrerer Mittelpersonen in eine Vertriebskette ergibt sich die Höhe der Vergütung für die Leistung aus der Differenz zwischen dem Gutscheinwert und dem Einkaufspreis der jeweiligen Mittelperson, wenn keine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung getroffen wurde und der Mittelperson der Weiterverkaufspreis an den letzten Kunden nicht bekannt ist.