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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, IV. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Termin Modul 1:
Mittwoch, 07.12.2022, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 25.11.2022, 9.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.09.2022, Nr. 16/17 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.
„14c-USt“: Berichtigung durch Abgabe einer Abtretungserklärung in einer Abtretungsanzeige
Eine in einer Abtretungsanzeige enthaltene Abtretungserklärung des leistenden Unternehmers ist als Berichtigung des Steuerbetrages anzusehen, wenn diese dem Leistungsempfänger zugegangene Abtretungserklärung spezifisch und eindeutig auf eine (oder mehrere) ursprüngliche Rechnung(en) bezogen ist (BFH vom 12.10.2016, XI R 43/14, BStBl. II 2022, 566).
Entscheidend ist dabei, dass aus der Abtretungsanzeige klar hervorgeht, dass der leistende Unternehmer über seine Leistungen nunmehr nur noch ohne Umsatzsteuer abrechnen will.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass es möglich ist, in einer Abtretungsanzeige den unberechtigten Steuerausweis zu berichtigen. Dieser Rechnungsberichtigung kommt keine Rückwirkung zu.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion