„17ner-Anteile“: Einheitliche Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, IV. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Schaubild

Termine Modul 3:
Mittwoch,     13.12.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        15.12.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 15.11.2023, Nr. 20 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


„17ner-Anteile“: Einheitliche Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht

Der BFH hat entschieden, dass die erforderliche Prüfung bei den Einkünften aus „17ner-Beteiligungen“ auf die gesamte Beteiligung des Steuerpflichtigen an dieser Kapitalgesellschaft zu beziehen ist. Eingezahltes Agio (sog. Überpari-Emission) ist dem nämlichen Anteil als Anschaffungskosten zuzuordnen. Die gezielte Herbeiführung eines Veräußerungsverlustes „17ner-Anteile“ ist nicht ohne weiteres rechtsmissbräuchlich (BFH vom 03.05.2023, IX R 12/22, BStBl. II 2023, 964; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0017 2023 0006).

Bei der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht ist auf die Gesamtheit der gehaltenen Anteile an der jeweiligen Kapitalgesellschaft abzustellen. 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann