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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, IV. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Termine Modul 1:
Dienstag, 09.11.2021, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch, 17.11.2021, 10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag, 25.11.2021, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 19.11.2021, 9.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 23.09.2021, Nr. 14 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Abgelehnter Arbeitslohn: Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs für ständige Bereitschaftszeiten
Der BFH hat erstmalig entschieden, dass eine funktionsbezogene und nur während einer „ständigen Bereitschaftszeit“ des Arbeitnehmers verwendete Betriebsfahrzeuggestellung kein Arbeitslohn darstellt (BFH vom 19.04.2021, VI R 43/18, BStBl. II 2021, 605; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0008 2021 0005).
Bei kumulativer Erfüllung der Voraussetzungen ist kein geldwerter Vorteil als Arbeitslohn zu erfassen. Die Voraussetzungen der „funktionalen Pkw-Gestellung“ sind:
(i) Ausstattung des betrieblichen Fahrzeugs abgestimmt auf die Einsatzfunktionalität
(ii) ständige – arbeitsrechtlich wirksame – Rufbereitschaft des Arbeitnehmers
(iii) Weitergabeverpflichtung dieses Einsatzfahrzeugs während Urlaubs- und Krankheitstagen
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer