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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2026, III. Tertial, Modul 4 bzw. Kombi B

Termine Modul 4:
Dienstag, 10.11.2026, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch, 02.12.2026, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 04.12.2026, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
(Abgelehnter) Werbungskostenabzug: Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs durch einen Arbeitnehmer (bei gleichzeitiger Geschäftsfahrzeugüberlassung)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
durch den Bundesfinanzhof wurde zur steuerlichen Berücksichtigung von Fahrtkosten für Dienstreisen mit einem Privatwagen bei gleichzeitig zur Verfügung stehendem Firmenwagen entschieden (BFH vom 21.01.2026, VI R 30/24, BStBl. II 2026, 690).
📌 Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer führte drei Dienstreisen mit seinem Privatwagen durch, obwohl ihm sein Arbeitgeber einen Firmenwagen zur dienstlichen Nutzung überlassen hatte und bei dessen Nutzung sämtliche Fahrtkosten übernommen hätte. Den Firmenwagen überließ der Arbeitnehmer während seiner Dienstreisen seiner Ehefrau und machte für die Fahrten mit dem Privatwagen Kosten von 2,28 € je Kilometer als Werbungskosten geltend.
❓ Streitfrage
Können die Kosten für Dienstreisen mit dem Privatwagen als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein Firmenwagen für die Dienstreisen zur Verfügung steht und dessen Nutzung für den Arbeitnehmer keine Fahrtkosten verursacht hätte?
⚖️ Ergebnis des BFH
Der BFH verneinte den Werbungskostenabzug. Zwar steht einem Arbeitnehmer grundsätzlich die Wahl des Beförderungsmittels für berufliche Fahrten frei. Nutzt er jedoch aus privaten Gründen seinen Privatwagen, obwohl ihm für die Dienstreise ein Firmenwagen ohne eigene Fahrtkosten zur Verfügung steht, können die dadurch entstehenden Aufwendungen die private Lebensführung berühren. Im Streitfall beruhte die Nutzung des Privatwagens ausschließlich darauf, der Ehefrau die weitere Nutzung des Firmenwagens zu ermöglichen. Der BFH sah die Fahrtkosten deshalb in voller Höhe als unangemessen an, da ein ordentlicher und gewissenhafter Steuerpflichtiger unter diesen Umständen die zusätzlichen Aufwendungen nicht auf sich genommen hätte.
🧭 Praxishinweis
Bei Dienstreisen mit dem Privatwagen ist zu prüfen, ob ein ohne eigene Fahrtkosten nutzbarer Firmenwagen zur Verfügung stand und die Nutzung des Privatwagens auf privaten Gründen beruhte.
🤝 Beratung
Bei der Prüfung von Fahrtkosten für Dienstreisen sollten neben der beruflichen Veranlassung auch die Gründe für die Wahl des Privatwagens und die tatsächlich vorhandenen Nutzungsmöglichkeiten eines Firmenwagens berücksichtigt werden.
Das Urteil wurde im Bundessteuerblatt Teil II 2026, 690 veröffentlicht und ist damit von der Finanzverwaltung allgemein anzuwenden.
Hinweis: zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0009 2026 0007
Anmerkung: Mit KI-Unterstützung erstellt.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann