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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, II. Tertial, Kombi A

Termin Kombi A:
Freitag, 27.06.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 12.06.2025, Nr. 14 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Ablehnung 1 %-Regelung: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Pickups
Der BFH hat spezifiziert, dass im finanzgerichtlichen Prozess das Finanzgericht verpflichtet ist, auch Tatsachen, d. h. Begebenheiten des Lebenssachverhaltes, zu ermitteln, die eine Erschütterung des Anscheinsbeweises ermöglichen (BFH vom 16.01.2025, III R 34/22, BStBl. II 2025, 386; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0006 2025 0005).
Der Anscheinsbeweis wird aber (so der BFH) nicht erschüttert durch
- den Vortrag, dass für die Wegstrecke zwischen Wohnung und Betriebsstätte kein Kfz erforderlich sei,
- betriebliche Verwendung des Firmenfahrzeugs (Pickups) und daraus resultierende fehlende Gelegenheit für Privatfahrten,
- das Zurückgreifen auf alternative Transportmittel in bestimmten Fällen,
- den Verweis auf das Vorhandensein eines privaten Pkws und den anderen Familienangehörigen zur Verfügung stehenden privaten Pkws.
Gelingt es dem Steuerpflichtigen nicht, den Anscheinsbeweis zu erschüttern, ist die 1 %-Regelung anzuwenden, sofern er kein Fahrtenbuch führt.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann