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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, III. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Termine Modul 3:
Dienstag, 19.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 04.10.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 06.10.2023, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.06.2023, Nr. 12/13 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Ablehnung haushaltsnaher Aufwendungen: Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem
Der BFH hat ein Abgrenzungsurteil veröffentlicht: Für ein Hausnotrufsystem, dass im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt, die soweit erforderlich Dritte verständigt, kann keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (BFH vom 15.02.2023, VI R 7/21, BStBl. II/2023, 647; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 035a 2023 0001).
Bei der reinen Rufbereitschaft zur Alarmierung von Haushaltsangehörigen fehlt die Leistungserbringung im Haushalt, sodass steuerrechtlich nicht abziehbare Lebensführungskosten vorliegen.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann