Abzinsungszinssätze für Mai (7- und 10 Jahresdurchschnitt)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach BilMoG sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben bzw. zehn (Abzinsung der Altersversorgungsverpflichtung) Geschäftsjahre abzuzinsen.

Die Deutsche Bundesbank hat Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB für Mai 2017 veröffentlicht.
7 Jahresdurchschnitt (pdf-download Tabelle) und 10 Jahresdurchschnitt (pdf-download Tabelle)

Mit kollegialem Gruß

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann