Anwendung: „Lego“-Betonblocksteine in der Gewinnermittlung

Werbung

WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, II. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Schaubild

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


Anwendung: „Lego“-Betonblocksteine in der Gewinnermittlung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

immer wieder entstehen neue Fragen rund um die gesetzliche GWG-Regelung (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG). Viele Anwendungsfälle sind höchstrichterlich noch nicht entschieden, so auch der Fall der sog. „Lego“-Betonblocksteine (vgl. Mai, NWB 2021, 995).


Sachverhalt
Das Unternehmen ist in der Abfallwirtschaft tätig und erwirbt 1500 Betonblocksteine zum Einsatz auf dem Betriebsgelände. Die Nutzung ist unterschiedlich: 1. Gruppe: Muldenbildung zur Lagerung von Sperrgut (800 Stück); 2. Gruppe: Verkehrsbarrieren zur Verlangsamung der fremden Fahrzeuge (200 Stück) und 3. Gruppe: Errichtung einer Stützmauer (500 Stück).


Lösung
Die Behandlung als GWG ist abzulehnen aufgrund der tatsächlichen innerbetrieblichen Zweckbestimmung.


Begründung
Ein Wirtschaftsgut ist zu einer selbstständigen Nutzung nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind (§ 6 Abs. 2 Satz 2 EStG).

Maßgeblich ist die konkrete betriebliche Zweckbestimmung der „Lego“-Betonblocksteine im jeweiligen Unternehmen (BFH vom 09.05.2021, III B 198/11, BFH/NV 2012, 1433).

Werden die „Lego“-Betonblocksteine wie ein Bausystem mit einer mehrfachen Anzahl tatsächlich verwendet, so muss die Gesamtheit beurteilt werden. Eine selbstständige Nutzbarkeit ist dann abzulehnen.


Beratung

Damit ist in der täglichen Praxis der Gewinnermittlung die individuelle Zweckbestimmung abzustimmen, und genau daraus das Ergebnis abzuleiten, ob (i) der einzelne „Lego“-Betonblockstein oder (ii) eine Mehr-/Vielzahl von „Lego“-Betonblocksteinen verwendet wird.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer