Arbeitslohn: Anforderungen an ein Frühstück als lohnsteuerpflichtigen Sachbezug

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog I/2021 - Modul 1 - für Mitarbeiter, Steuerfachangestellte, Fachwirt - alle Termine!

Modul 1

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer / Lohnsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.11.2020, Nr. 18, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer / Lohnsteuer.

Arbeitslohn: Anforderungen an ein Frühstück als lohnsteuerpflichtigen Sachbezug

Eine nicht steuerbare Aufmerksamkeit liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Backwaren nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereitstellt (BFH vom 3.7.2019, VI R 36/17, BStBl. II 2020, 788; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0008 2019 0013).

Die Beurteilung als Frühstück wird abgelehnt, wenn es sich um unbelegte Backwaren ohne Aufstrich oder Belag handelt. Somit unterbleibt die Versteuerung eines geldwerten Vorteils „Frühstück“.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer