Arbeitslohn: Entgeltliche Überlassung von Werbeflächen auf dem Pkw eines Arbeitnehmers

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, I. Quartal - Modul 3

Schaubild

Termine Modul 3:
Mittwoch,     28.03.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     26.04.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        28.04.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Lohnsteuer / Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 27.01.2023, Nr. 2 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Lohnsteuer / Einkommensteuer.


Arbeitslohn: Entgeltliche Überlassung von Werbeflächen auf dem Pkw eines Arbeitnehmers

Der BFH hat die Auffassung des FG Münster bestätigt. Ein Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers ist durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit Arbeitslohn, wenn dem mit dem Arbeitnehmer abgeschlossenen „Werbemietvertrag“ kein eigenständiges wirtschaftliches Gehalt zukommt. Ist das für die Werbung gezahlte Entgelt als Arbeitslohn zu beurteilen, scheidet eine überwiegend eigenbetriebliche Veranlassung der Zahlung regelmäßig aus (BFH vom 21.06.2022, VI R 20/20, BStBl. II 2023, 87; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0019 2022 0006).


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann