Aufwärtsverschmelzung: Grunderwerbsteuer als steuerlose Kosten für den Vermögensübergang

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, III. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Akt-StD III-2023 - Modul 1

Termine Modul 1:
Dienstag,     05.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch      20.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,     29.09.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umwandlungssteuergesetz

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 07.06.2023, Nr. 11 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich des  Umwandlungssteuergesetzes.


Aufwärtsverschmelzung: Grunderwerbsteuer als steuerlose Kosten für den Vermögensübergang

Der BFH hat ergänzend entschieden, dass bei einer Aufwärtsverschmelzung nach dem Veranlassungsprinzip die Grunderwerbsteuer der Vermögensübertragung zuzuordnen ist (BFH vom 23.11.2022, I R 25/20, BStBl. II 2023, 612; zeitstaerken.PLUS: CD 0130 0012 2023 0001).

Ohne Grundbuchänderung als Auslöser der Grunderwerbsteuer gehört diese zu den Kosten der Vermögensübertragung. Damit liegen ergebnislose Aufwendungen vor.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann