Ist-Besteuerung: Gestattung bzw. Rücknahme im Gründungsjahr

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, I. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Schaubild

Termin Modul 3:
Mittwoch,     26.04.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        28.04.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer/Abgabenordnung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.03.2023, Nr. 5 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer/Abgabenordnung.


Ist-Besteuerung: Gestattung bzw. Rücknahme im Gründungsjahr

Der BFH hat die bisher ergangene finanzgerichtliche Rechtsprechung bestätigt und folgende Anwendungsregeln „festgezurrt“: (1) Der für die Gestattung der sog. Ist-Besteuerung maßgebende Gesamtumsatz ist nach den „voraussichtlichen Verhältnissen des Gründungsjahres“ zu bestimmen, wenn der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit erst im laufenden Jahr begonnen hat. (2) Für die Prognose ist ein Gesamtumsatz nach den Grundsätzen der sog. Soll-Besteuerung zu schätzen (BFH vom 11.11.2020, XI R 41/18, BStBl. II 2023, 288; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0020 2021 0001).


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann