Betriebliche Gesundheitsförderung: Keine Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, III. Tertial, Modul 1 / Kombi A

Schaubild

Termine Modul 1:
Mittwoch,     11.09.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     01.10.2024, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,        15.11.2024, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 25.07.2024, Nr. 14 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Betriebliche Gesundheitsförderung: Keine Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen

Der BFH hat entschieden, dass mit Präventionsleistungen im Zusammenhang stehende unentgeltliche oder vergünstigte Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen des Arbeitgebers regelmäßig nicht steuerfrei sind (BFH vom 23.11.2023, VI R 24/21, BStBl. II 2024, 557; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0003 2024 0007).

Eine enge Anwendungsauslegung kombiniert mit isolierter Vorteilsprüfung ist bei steuerfreien geldwerten Vorteilen anzuwenden.
 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann