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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2026, II. Tertial, Modul 1 bzw. Kombi A

Termine Modul 1:
Mittwoch, 10.06.2026 (Terminänderung), 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 30.06.2026, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 19.06.2026, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
Betriebseinnahmen: Erstattungszinsen für Gewerbesteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
durch den Bundesfinanzhof wurde zur Anwendungsfrage der steuerlichen Behandlung von Erstattungszinsen für Gewerbesteuer-Erstattungen entschieden (BFH vom 26.09.2025, IV R 16/23, BStBl. II 2026, 312).
📌 Sachverhalt
Eine GbR erzielte gewerbliche Einkünfte und ermittelte ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Sie erfasste Zinsen für erstattete Gewerbesteuer zunächst als Ertrag (= Betriebseinnahme), zog diese aber außerbilanziell wieder ab.
❓ Streitfrage
Streitig war, ob Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu erfassen sind, d.h. eine außerbilanzielle Kürzung unterbleibt.
⚖️ Ergebnis des BFH
Der BFH bestätigte die Steuerpflicht der Erstattungszinsen. Maßgeblich ist der betriebliche Zusammenhang, weil die Verzinsung auf der Erstattung einer betrieblichen Steuer beruht. Die Erstattungszinsen sind nicht wie die Gewerbesteuer selbst zu neutralisieren. Sie gleichen den vorübergehenden Entzug von Kapital aus und sind daher als Betriebseinnahmen zu erfassen. Dies gilt auch dann, wenn entsprechende Nachzahlungszinsen steuerlich nicht abziehbar sind.
🧭 Praxishinweis
Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung grundsätzlich als Betriebseinnahmen - ohne außerbilanzielle steuerpflichtige Kürzung - zu berücksichtigen.
🤝 Beratung
In der Beratung ist darauf zu achten, dass Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nicht mit der steuerlichen Behandlung der Gewerbesteuer selbst gleichgesetzt werden.
Das Urteil wurde im Bundessteuerblatt Teil II 2026, 312 veröffentlicht und ist damit von der Finanzverwaltung allgemein anzuwenden (zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0004 2026 0003).
Anmerkung: Mit KI-Unterstützung erstellt
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann