BFH: Geschlechterspezifische Sterbetafeln

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, II. Tertial, Modul 3 bzw. Kombi B

Modul 3

Termine Modul 3:
Mittwoch,     28.05.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     24.06.2025, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        18.07.2025, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BFH: Geschlechterspezifische Sterbetafeln

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der BFH bekam die Frage vorgelegt, ob es zulässig ist, die Sterbetafeln für die Bewertung von Nutzungen und Leistungen geschlechterspezifisch auszugestalten (BFH vom 20. November 2024, II R 38/22).

Jetzt liegt die klare Antwort des BFH vor: Ja, die Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen von § 14 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes.
 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann