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Flyer mit weiteren Informationen zum Download
Frühbucherrabatt
Wir gewähren bei jeder Anmeldung bis zum 30. November 2020 einen Frühbucherrabatt.
Büroticket
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen weiteren Rabatt über das sog. „Büroticket“ zu nutzen.
Das Büroticket wirkt für jeden Teilnehmer (5 % / TN), wenn Sie mindestens vier Teilnehmer für das „Jahreswechselseminar 2020/2021“ anmelden.
Kontaktieren Sie uns hierzu vor der Buchung per E-Mail mit Ihren gewünschten Teilnehmernamen und den dazugehörigen persönlichen E-Mail-Adressen unter veranstaltung@zeitstaerken.de.
BFH: Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der BFH hat sich aktuell zu den steuerlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der sog. Corona-Krise in einem Aussetzungsverfahren geäußert (BFH vom 30.7.2020, VII B 73/20 (AdV)). Es ist bei Vollstreckungsmaßnahmen nunmehr danach zu differenzieren, wann die Steuerschuld entstanden ist: (i) vor oder (ii) nach Bekanntgabe des BMF-Schreibens „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2" vom 19.03.2020“.
Das BFH-Urteil lässt sich in zwei Kernaussagen zusammenfassen:
1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzbehörden das BMF-Schreiben betreffend "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2" vom 19.03.2020 nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen anwenden, die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens durchgeführt worden sind.
2. Steuerschuldner, gegen die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens vollstreckt worden ist, können um Rechtsschutz nach den allgemeinen Regeln (z. B. § 258 AO) ersuchen.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer