BFH: Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

an dieser Stelle berichten wir immer über die vom BFH veröffentlichten und beim BVerfG neu hinzugekommenen Verfahren. Bedeutung können diese Verfahren für die BFH-Rechtsprechung als auch für das Verfahrensrecht (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO) entwickeln.

Heute ist neu zum Berufsrecht:

Der BFH hat entscheiden, dass die in § 6 Nr. 4 StBerG genannten Personen auch dann nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt sind, wenn diese aufgrund des verwendeten Buchführungsprogramms automatisch erfolgt (BFH vom 7.6.2017, II R 25/15). Hierzu wurde eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingereicht (Buchhalter, USt-Voranmeldung: Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt; Verfassungsbeschwerde: BVerfG Az. 1 BvR 2288/17; gegen BFH vom 7.6.2017, II R 22/15).

 

Mit kollegialem Gruß

Ihr Team zeitstaerken.de

StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann