Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
an dieser Stelle berichten wir immer über die vom BFH veröffentlichten und beim BVerfG neu hinzugekommenen Verfahren. Bedeutung können diese Verfahren für die BFH-Rechtsprechung als auch für das Verfahrensrecht (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO) entwickeln.
Heute ist neu zum Berufsrecht:
Der BFH hat entscheiden, dass die in § 6 Nr. 4 StBerG genannten Personen auch dann nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt sind, wenn diese aufgrund des verwendeten Buchführungsprogramms automatisch erfolgt (BFH vom 7.6.2017, II R 25/15). Hierzu wurde eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingereicht (Buchhalter, USt-Voranmeldung: Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt; Verfassungsbeschwerde: BVerfG Az. 1 BvR 2288/17; gegen BFH vom 7.6.2017, II R 22/15).
Mit kollegialem Gruß
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann