BFH/BMF: Geschenkbegleitbeleg

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zur Verringerung der sog. „30%igen Pauschalsteuer“ (§ 37b EStG) sind ergänzende Informationen zum Zuwendungsempfänger insbesondere bei Geschenken (i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 37b Abs. 1 Nr. 2 EStG) erforderlich. Diese Pauschalsteuer darf nicht erhoben werden, wenn der Zuwendungsempfänger ein „Privatempfänger“ oder ein „Steuerausländer“ ist.

Diese Informationen müssen vom Mandanten gegenüber der Finanzbuchhaltung kenntlich gemacht werden, so dass eine sachgerechte Dokumentation betriebsprüfungssicher durchgeführt werden kann.

Beratung: Wir haben einen sog. Geschenkbegleitbeleg entworfen und stellen Ihnen diesen in unterschiedlichen Formaten als Download (docx-, xlsx-, pdf-Datei) zur Verfügung.

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann