Werbung
Flyer mit weiteren Informationen zum Download
Frühbucherrabatt
Wir gewähren bei jeder Anmeldung bis zum 30. November 2020 einen Frühbucherrabatt.
Büroticket
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen weiteren Rabatt über das sog. „Büroticket“ zu nutzen.
Das Büroticket wirkt für jeden Teilnehmer (5 % / TN), wenn Sie mindestens vier Teilnehmer für das „Jahreswechselseminar 2020/2021“ anmelden.
Kontaktieren Sie uns hierzu vor der Buchung per E-Mail mit Ihren gewünschten Teilnehmernamen und den dazugehörigen persönlichen E-Mail-Adressen unter veranstaltung@zeitstaerken.de.
BGBl.: Dritte Mindestlohnverordnung (MiLoV3)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Bundesregierung hat im Bundesgesetzblatt die Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV3)) veröffentlicht (BGBl. I 2020, 2356):
Der Mindestlohn beträgt (§ 1 MiLoV3):
- ab 1. Januar 2021 9,50 € brutto je Zeitstunde,
- ab 1. Juli 2021 9,60 € brutto je Zeitstunde,
- ab 1. Januar 2022 9,82 € brutto je Zeitstunde,
- ab 1. Juli 2022 10,45 € brutto je Zeitstunde.
Zeitliche Anwendung
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung vom 13. November 2018 (BGBl. I S. 1876) außer Kraft (§ 2 MiLoV3).
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer