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Frühbucherrabatt
Wir gewähren bei jeder Anmeldung bis zum 30. November 2020 einen Frühbucherrabatt.
Büroticket
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen weiteren Rabatt über das sog. „Büroticket“ zu nutzen.
Das Büroticket wirkt für jeden Teilnehmer (5 % / TN), wenn Sie mindestens vier Teilnehmer für das „Jahreswechselseminar 2020/2021“ anmelden.
Kontaktieren Sie uns hierzu vor der Buchung per E-Mail mit Ihren gewünschten Teilnehmernamen und den dazugehörigen persönlichen E-Mail-Adressen unter veranstaltung@zeitstaerken.de.
Flyer mit weiteren Informationen zum Download
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Lohnsteuerrecht
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.10.2020, Nr. 15, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Lohnsteuer.
Geldwerter Vorteil: Ersparte Überführungskosten – Tatsächlichkeitserfordernis bei dem zu bewertenden geldwerten Vorteil
Wird vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer – anders als einem fremden Endkunden – tatsächlich keine Überführungsleistung für einen Pkw erbracht, scheidet insoweit die Annahme eines zu bewertenden geldwerten Vorteils aus.
Eine Überführungsleistung stellt eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer dar, welche tatsächlich stattgefunden haben muss, um den Zufluss eines geldwerten Vorteils auszulösen (BFH vom 16.1.2020, VI R 31/17, BStBl. II 2020, 591; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0008 2020 0006).
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer