BMF: Bewertung von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2018 (§ 14 BewG)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesfinanzministerium hat folgende Information veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 28.11.2017, IV C 7 - S 3104/09/10001):

„Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen. Daher bleiben gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 20. Oktober 2016 veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4.11. 2016  - IV D 4 - S 3104/09/10001, DOK 2016/1012678 (BStBl I Seite 1166) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden.“

Die aktuelle Liste der anzuwendenden Vervielfältiger: pdf-download.

Ihr Team zeitstaerken.de

StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann