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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, III. Tertial, Kombi B
Termin Kombi B:
Freitag, 29.11.2024, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
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BMF: FAQ zur neuen E-Rechnungspflicht
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesfinanzministerium (BMF) hat FAQ zur sog. E-Rechnung auf ihrer Homepage bereitgestellt:
Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025
Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) E‑Rechnung gelten Übergangsregelungen. Insbesondere private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
In unseren FAQ erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E‑Rechnung. Die detaillierte Verwaltungsauffassung kann dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 entnommen werden.
Inhalt
- Warum wird die verpflichtende E‑Rechnung eingeführt?
- Wie ändern sich die Regelungen zu elektronischen Rechnungen?
- Was ist ein „inländisches Unternehmen“?
- Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung?
- Fallen auch Vereine unter die Regelungen zur verpflichtenden E‑Rechnung?
- Brauchen Unternehmen eine Leitweg‑ID?
- Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig?
- Wie kann eine E-Rechnung übermittelt und empfangen werden?
- In welchem Umfang muss eine E‑Rechnung eine elektronische Verarbeitung ermöglichen?
- Müssen E‑Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt werden?
- Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E‑Rechnung?
- Gibt es Ausnahmen für den Empfang von E‑Rechnungen?
- Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt werden?
- Wie kann eine E‑Rechnung beim Finanzamt eingereicht werden?
- Wohin kann ich mich bei Fragen zur Norm EN 16931 wenden oder Hinweise für deren Überarbeitung melden?
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann