BMF: Kassenmeldepflicht startet zum 01.01.2025 über Elster

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SPEZIALDIALOG: JAHRESSTEUERGESETZ 2024

Schaubild

Das Bundeskabinett hat am 05.06.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 vom 04.06.2024 beschlossen. Er enthält Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem Referentenentwurf des BMF, der bereits inoffiziell im Internet veröffentlicht wurde.

Es sind sehr umfangreiche Steuergesetzänderungen in allen Bereichen des deutschen Steuerrechts, bspw. Einkommen- und Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Umwandlungssteuerrecht, Erbschaftsteuer und Bewertungsrecht vorgesehen. Save the Date. Wir wollen am 16.09.2024 über den Inhalt der avisierten Steuerreformen in einer zweistündigen Veranstaltung berichten und laden Sie recht herzlich dazu ein.

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer.

Termin:
Montag, 16.09.2024, 10:00 – 12:00 Uhr

Zur Buchung


BMF: Kassenmeldepflicht startet zum 01.01.2025 über Elster

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die seit dem Jahr 2019 angekündigte Kassenmeldepflicht vom Nutzer gegenüber der Finanzverwaltung ist jetzt mittels BMF-Schreiben bekannt gegeben worden (BMF-Schreiben vom 28.06.2024, IV D 2 – S 0316-a/19/10011, DStR 2024, 1553).

Das Meldeportal wird über „Elster“ mit dem 01.01.2025 freigeschaltet. Zwei Melderegeln sind zu beachten:

- Meldefrist für Bestandskassen (Anschaffung vor dem 01.07.2025): bis zum Ablauf des 31.07.2025

- Meldefrist für Neukassen (Anschaffung nach dem 30.06.2025): gesetzlich vorgesehene monatliche Frist

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann