BMF: Nachweis des steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Bonus

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, III. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Schaubild

Termine Modul 1:
Mittwoch, 15.09.2021, 10.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag, 23.09.2021, 10.00 – 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag, 17.09.2021, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Nachweis des steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Bonus

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

bisher war aus den Kreisen der Finanzverwaltung zu vernehmen, dass die steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer sog. Corona-Bonus (§ 3 Nr. 11a EStG) in Höhe von einmalig und maximal 1.500 € aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung resultieren muss, aus der hervorgeht, dass der Arbeitgeber die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie abmildert.

In den FAQ "Corona-Steuern" vom 06.07.2021 erscheint nunmehr von Seiten der Finanzverwaltung eine Erleichterung.

Als ausreichenden Nachweis ist nunmehr aufgenommen worden:

  • ähnliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, beispielsweise Tarifverträge oder gesonderte Betriebsvereinbarungen
  • Erklärungen des Arbeitgebers, beispielsweise individuelle Lohnabrechnungen oder Überweisungsbelege, in denen der Corona-Bonus als solcher ausgewiesen wird

Diese Nachweiserleichterungen sind zu begrüßen und entwickeln eine Wirkung von Anfang an (Rückwirkung).


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer