BMF: November-Hilfe 2020 in der Corona-Krise

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Frühbucherrabatt
Wir gewähren bei jeder Anmeldung bis zum 30. November 2020 einen Frühbucherrabatt.

Büroticket
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen weiteren Rabatt über das sog. „Büroticket“ zu nutzen.
Das Büroticket wirkt für jeden Teilnehmer (5 % / TN) , wenn Sie mindestens vier Teilnehmer für das „Jahreswechselseminar 2020/2021“ anmelden.
Kontaktieren Sie uns hierzu vor der Buchung per E-Mail mit Ihren gewünschten Teilnehmernamen und den dazugehörigen persönlichen E-Mail-Adressen unter veranstaltung@zeitstaerken.de.

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BMF: November-Hilfe 2020 in der Corona-Krise

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesfinanzministerium der Finanzen (BMF) hat in auf seiner Homepage veröffentlichten FAQ – Fragen und Antworten zur sog. November-Hilfe 2020 - die ersten Fragen beantwortet. Wir geben dazu einen ersten Überblick:

Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?
Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst sind (im Folgenden „Unternehmen“ genannt). Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels sind ebenfalls antragsberechtigt. Ebenfalls antragsberechtigt sind Unternehmen, die indirekt stark betroffen sind (siehe Antwort auf folgende Frage).

Was ist mit Soloselbständigen, zum Beispiel Künstler, die im November 2019 keinen Umsatz hatten?
Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Damit helfen wir auch Soloselbständigen, die im November 2019 keinen Umsatz hatten.

Was ist mit Unternehmen, die im letzten November noch gar nicht existierten?
Bei antragsberechtigten Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.

Wie hoch sind die gezahlten Zuschüsse?
Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Zu den Ausnahmen von dieser Regel siehe unten.

Wie ist die Novemberhilfe strukturiert?
Damit den Betroffenen einfach und unbürokratisch geholfen werden kann, wird die Hilfe als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Unternehmen sollen damit insbesondere ihre Fixkosten decken können, die trotz der temporären Schließung anfallen. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert. Bezugspunkt ist der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Dieser steht bereits fest und kann einfach und unbürokratisch zur Grundlage gemacht werden.

Werden andere staatliche Leistungen für den Förderzeitraum angerechnet?
Ja. Andere staatliche Leistungen, wie z. B. die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld werden auf die Novemberhilfe angerechnet. Reine Liquiditätshilfen, wie zum Beispiel rückzahlbare KfW-Kredite, werden nicht angerechnet.

Wie werden die Novemberhilfen beantragt?
Die Antragstellung erfolgt elektronisch durch Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen über die Überbrückungshilfe-Plattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Diese Form der Beantragung soll Missbrauch vermeiden. Gleichzeitig soll sie aber auch möglichst einfach sein. Soloselbständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt sein, also ohne die Einschaltung von Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigten Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen.

Wie werden die Novemberhilfen ausbezahlt?
Die Auszahlung wird voraussichtlich über die durch die Überbrückungshilfe bekannten Wege durch die Länder erfolgen.

Ab wann können die Novemberhilfen beantragt werden?
Derzeit erfolgt die nötige Programmierung des Antragsformulars durch den IT-Dienstleister des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer