BMF: Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, IV. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Schaubild

Termine Modul 2:
Mittwoch,     15.11.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     28.11.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,        01.12.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zur Frage der steuerlichen Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung von TSE und der einheitlichen digitalen Schnittstelle (§ 4 KassenSichV) bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern gilt nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

TSE
Hinsichtlich der Wirtschaftsguteigenschaft einer TSE und der Abschreibung gelten die Regelungen des BMF-Schreibens vom 21. August 2020 (BStBl. I 2020, 1047) entsprechend.

Einheitliche digitale Schnittstelle
Die einheitliche digitale Schnittstelle umfasst die Schnittstelle für die Anbindung der TSE an das elektronische Aufzeichnungssystem sowie die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW). Die Aufwendungen für die Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle sind Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsgutes „TSE“.

Vereinfachungsregelung
Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender EU-Taxameter oder Wegstreckenzähler mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann