BMF: Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine

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SPEZIALDIALOG: Tax Table 2023 (Steuergesetzänderungen)

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Termin:
Freitag,     24.11.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

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BMF: Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit BMF-Schreiben die Körperschaftsteuerbefreiung (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG) in seiner Anwendung für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine verlängert (BMF-Schreiben vom 17.10.2023, IV C 2 - S 1900/22/10045).

Inhalt
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird aufgrund des andauernden Kriegs in der Ukraine der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 31.09.2022 (BStBl. I 2022, 345) zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG) über den 31. Dezember 2023 hinaus (vgl. BMF-Schreiben vom 11.11.2022, BStBl. I 2022, 1529) bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann