Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesamt für Justiz (BMJ) stellt zum Jahresbeginn 2018 ein Meldeformular für Hinweise auf Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz online. Bis Ende 2017 galten für die sozialen Netzwerke Übergangsfristen.
Das Meldeformular steht ab 1.1.2018 auf der Internetseite des BMJ zur Verfügung.
Für vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erfasste soziale Netzwerke gilt, dass sie verpflichtet sind, ab dem 1.1.2018 ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement für den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten (Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte) bereitzuhalten.
Nutzerinnen und Nutzer sollen dem sozialen Netzwerk rechtswidrige Inhalte schnell und einfach melden können.
Das Netzwerk muss die eingegangene Beschwerde unverzüglich zur Kenntnis nehmen. Offensichtlich rechtswidrige Beiträge müssen innerhalb von 24 Stunden entfernt oder gesperrt werden.
In allen anderen Fällen gilt grundsätzlich eine Frist von sieben Tagen.
Wird ein derartiges Beschwerdeverfahren nicht, nicht richtig oder nicht vollständig vorgehalten, prüft das BMJ, ob ein Bußgeldverfahren einzuleiten ist.
Alle betroffenen Nutzerinnen und Nutzer können dem BMJ mitteilen, dass trotz ihrer Beschwerde beim sozialen Netzwerk ein rechtswidriger Inhalt innerhalb der genannten Fristen weder gelöscht noch gesperrt wurde. Diesen Hinweis können alle Betroffenen über das vom Bundesamt auf seinen Internetseiten bereitgestellte Onlineformular übermitteln.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann