BMJ: Verlängerung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2022

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, I. Tertial, Modul 1 / Kombi A

Schaubild

Termine Modul 1:
Mittwoch,     24.01.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     06.02.2024, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,        15.03.2024, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMJ: Verlängerung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

überfällig, richtig und notwendig; das sind Umschreibungen, die mir gestern nach der Bekanntgabe der Verlängerung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2022 durch den Kopf schossen. Wir alle und unsere Teams sind erschöpft und brauchen auch mal Regenerationszeit. Nun ist es amtlich (BMJ) 

"Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2022

Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 am 31. Dezember 2023 endet, vor dem 2. April 2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden."

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann