BMWI: Fristverlängerung bei der Schlussabrechnung

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SPEZIALDIALOG: Energiepreispauschale (EPP) - Grundlagen

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Mit Wirkung ab dem 01.09.2022 wird die Energiepreispauschale (EPP) in Deutschland zur Auszahlung kommen. Dabei sind bestimmte Bürger – (i) Arbeitnehmer und (ii) andere Erwerbstätige – privilegiert, wenn gesetzlich geforderte Voraussetzungen erfüllt werden. Die beiden Begünstigungsgruppen erleben allerdings dabei völlig unterschiedliche Durchführungswege. Die Arbeitgeber werden dabei in die Pflicht genommen, die Auszahlung an die Arbeitnehmer – unter Anrechnung auf die abzuführende Lohnsteuer - zu übernehmen. Auch hier sind einige Anwendungsregeln und Fallstricken zu beachten.

Der SPEZIALDIALOG zeigt Grundsätzliches, Ausnahmen und Besonderheiten auf.

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Termin:
Mittwoch, 24.08.2022, 10:00 – 11:30 Uhr inkl. Fragerunde

Zur Buchung


BMWI: Fristverlängerung bei der Schlussabrechnung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir bekommen mehr Zeit! Vielleicht ein Augenblick des Luftholens und des Bündeln der eigenen Kräfte in der Steuerberatungskanzlei. Vielen Dank an die Beteiligten für diesen sehr guten Entschluss.

„Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) konnte in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) erreichen, dass die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30.06.2023 verlängert wird. Hierfür gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 18.8.2022 grünes Licht. Im Einzelfall auch Fristverlängerung bis zum 31.12.2023 möglich.“


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion