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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, III. Tertial, Modul 2 / Kombi A
Termine Modul 2:
Mittwoch, 02.10.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 22.10.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 15.11.2024, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umwandlungssteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 26.08.2024, Nr. 15 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umwandlungssteuer.
Buchwert-Einbringung: Berücksichtigung negativer Anschaffungskosten
Die Minderung der Anschaffungskosten des Einbringenden durch Entnahmen im Rückwirkungszeitraum kann auch zu einem negativen Wert führen (BFH vom 7.3.2018, I R 12/16, BStBl. II 2024, 613; zeitstaerken.PLUS: CD 0130 0020 2018 0002).
Sog. Überentnahmen im Rückwirkungszeitraum führen zu negativen Anschaffungskosten auf die neu gewährten GmbH-Anteile, so dass ein Aufdeckungsgewinn vermieden wird.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann