Buchwert-Einbringung: Berücksichtigung negativer Anschaffungskosten

Werbung
WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, III. Tertial, Modul 2 / Kombi A

Schaubild

Termine Modul 2:
Mittwoch,     02.10.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     22.10.2024, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,        15.11.2024, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umwandlungssteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 26.08.2024, Nr. 15 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umwandlungssteuer.


Buchwert-Einbringung: Berücksichtigung negativer Anschaffungskosten

Die Minderung der Anschaffungskosten des Einbringenden durch Entnahmen im Rückwirkungszeitraum kann auch zu einem negativen Wert führen (BFH vom 7.3.2018, I R 12/16, BStBl. II 2024, 613; zeitstaerken.PLUS: CD 0130 0020 2018 0002).

Sog. Überentnahmen im Rückwirkungszeitraum führen zu negativen Anschaffungskosten auf die neu gewährten GmbH-Anteile, so dass ein Aufdeckungsgewinn vermieden wird.
 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann