Bundesland RLP: Bekanntgabe der benötigten Unterlagen „Soforthilfe Corona“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Zuschussprogramm der Bundesregierung  für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern wird in Rheinland-Pfalz über die Investitions- und Strukturbank (ISB) umgesetzt. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt und erweitert dieses Programm mit dem "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz": Der Zukunftsfonds ergänzt die Zuschüsse des Bundes mit günstigen Sofortdarlehen für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten und erweitert die Soforthilfen auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigte. Das Sofort-Darlehen des Landes kann in Kürze bei der Hausbank beantragt werden.

Die Soforthilfen von Bund und Land sehen folgendes vor:

1. Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):

bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm

bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.

Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro.

2. Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):

bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm

bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.

Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro.

3. Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):

Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.

Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro

Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 tilgungsfrei.

Bitte beachten Sie, dass alle Detail-Informationen zum (i) Programm und zum (ii) Antragsverfahren an dieser Stelle zur Verfügung gestellt werden, sobald sie vorliegen!

 

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team zeitstaerken.de

StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion