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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, III. Tertial, Modul 1 / Kombi A
Termine Modul 1:
Mittwoch, 11.09.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 01.10.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 15.11.2024, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Grundsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 25.07.2024, Nr. 14 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Grundsteuer.
Bundesmodell: AdV einer Grundsteuerwertfeststellung
Der BFH hat die ernsthaften Zweifel bestätigt. Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung sind die Bewertungsvorschriften verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich und über das normale Maß hinausgehend erweist (BFH vom 27.05.2024, II B 78/23 (AdV), BStBl. II 2024, 543; zeitstaerken.PLUS: CD 0420 0036 2024 0001).
Der BFH bestätigt, dass es zumindest möglich ist, dass die gesetzlich angeordnete, typisierte Bewertung des Einfamilienhauses erheblich vom gemeinen Wert abweicht.
Dabei werden insbesondere die gesetzlich typisierten Mieterträge aufgrund des erheblichen Renovierungsstaus angezweifelt.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann