Bundesregierung: Erhöhung von Kindergeld, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag (Familienentlastungsgesetz)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Bundesregierung hat ihre Pläne finalisiert, in welcher Höhe das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag erhöht werden sollen (Beschluss der Bundesregierung vom 27.6.2018, ​Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG)).

Kindergeld

Ab 1.7.2019 soll das Kindergeld in der ersten Stufe um 10 € monatlich steigen. Eine zweite Stufe ist zum 1.1.2021 vorgesehen.

Kinderfreibetrag

Die Kindergelderhöhung soll beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen werden. Als Jahresbetrag soll der Kinderfreibetrag daher in zwei gleichen Teilen zum 1.1.2019 und zum 1.1.2020 um jeweils 192 € wachsen.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag soll im Jahr 2019 auf 9.168 € und im Jahr 2020 auf 9.408 € steigen.


Hinweis:

Jetzt bleibt der politische Weg bis zur endgültigen Steuergesetzänderung abzuwarten. Bundestag und der Bundesrat müssen dem Familienentlastungsgesetz noch zustimmen.


 

Ihr Team zeitstaerken.de

StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann