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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2023/2024
Sehr viele (kleine) Änderungen im (gesamten) Steuerrecht sind insbesondere durch das Manteländerungsgesetz namentlich „Wachstumschancengesetz“ in der Regel ab dem Jahr 2024 „in der Pipeline“.
Dazu kommen verschiedenste Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, um punktuellen Einfluss auf das wirtschaftliche oder gesellschaftliche Handeln auszuüben; hier sei insbesondere das Zukunftsfinanzierungsgesetz für die Verbesserung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers erwähnt. Auch die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – Anwendung zum 01.01.2024 – muss durch Steuergesetzänderungen begleitet werden.
Dieser SPEZIALDIALOG orientiert sich an den Aufgabengebieten in den Steuerberatungskanzleien.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Termin Themenblock I:
Donnerstag, 22.02.2024, 09.00 - 12.00 Uhr
Termin Themenblock II:
Freitag, 01.03.2024, 09.00 - 12.00 Uhr
Termin Themenblock III:
Freitag, 08.03.2024, 09.00 - 12.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
Bundesregierung: Wiederaufnahme der Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Homepage des Vermittlungsausschusses ist am heutigen Montag immer noch informationslos über einen Termin zum Abschluss des sog. Wachstumschancengesetzes. Aus Berliner Kreisen (The Pioneer, Newsletter vom 22.01.2024) ist bekannt geworden, dass die Verhandlungen ab heute wieder aufgenommen werden. Allerdings ist mit einer weniger starken Steuerentlastungen der Bürger und Unternehmen zur rechnen als es bisher im Steuergesetzgebungsverfahren geplant war. Wir bleiben für Sie „am Ball“ und halten Sie gerne „auf dem Laufenden“. Wir treffen uns dann ab dem 22.02.2024 zum Jahreswechselseminar 2023/2024 wieder. Derzeit gehen wir stark davon aus, dass die dann verabschiedeten Steuergesetzänderungen in der Regel für das gesamte Jahr 2024 (Vz. 2024) anzuwenden sind.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann