BVerfG: Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Grundsteuer und der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit bei Verwendung der „alten“ Einheitswerte ist verkündet worden (BVerfG, Pressemitteilung Nr. 21/2018 vom 10.4.2018).

„Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern sind jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar.

Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt.

Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil vom heutigen Tage für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu treffen hat.

Bis zu diesem Zeitpunkt - 31.12.2019 - dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden.

Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31.12.2024 angewandt werden.“

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann